Tag des brandverletzten Kindes
Leider gibt es in Deutschland eine sehr hohe Unfallzahl an brandverletzten Kindern, ca. 31.500 Kinder werden jährlich mit thermischen Verletzungen ärztlich behandelt (ca. 6.000 Kinder in stationärer Behandlung und 1.500 Kinder in Spezialkliniken). Mehr als 70% dieser Kinder sind jünger als 5 Jahre. Indikatoren für die Einweisung in eine Spezialklinik sind u.a. wenn die verbrannte Körperfläche über 10% betrifft, Gesicht, Hals, Hände, Füße oder Genitalien verletzt sind, eine Stromverletzung oder Verätzung vorliegt oder eine Verbrennung mit Inhalationstraume. Die Zahlen sind Anlass genug, dass sich die Freiwillige Feuerwehr Kammerstein entschied an diesen Tag auf die Gefahren im Haushalt und das Vorgehen bei Unfällen hinzuweisen.
Das in Küche (z. B. Herdplatte, Wasserkocher, heiße Backöfen), im Bad (zu heißes Badewasser, Reinigungsmittel) oder auch beim Grillen Gefahrensituationen für Kinder entstehen, ist den meisten klar. Unterschätze Risiken sollte man aber auch beachten, ein paar hier nur genannt: heiße Flächen wie Heizungsrohre und Kaminscheiben, Heizdecken (nicht in Kinderbetten), Kirschkernkissen zu stark erhitzt. Auch sollte man giftige oder ätzende Flüssigkeiten niemals in Limo- oder Wasserflaschen abfüllen, Inhalatoren nicht mit zu heißem Wasser befüllen oder gerade jetzt in der Weihnachtszeit Kinder mit offenem Feuer alleine lassen. Auch sollten Eltern abstand von diversen „selbstgebauten“ Öfen nehmen, die zur Zeit als Heizungsalternative im Internet kursieren.
Was tun, wenn es aber doch zu einem Unfall kommt?
Ganz wichtig, Ruhe bewahren und den Notruf 112 wählen. (immer den Rettungsdienst bei rufen, wenn sich ein Kind schwerverletzt hat. Bei kleineren Verletzungen kann auch die Kinderärztin oder -arzt helfen.)
Bei Verbrennungen nicht die eingebrannte Kleidung entfernen.
Bei Verbrühungen die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel!
Bei Feuer versuchen die Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser zu löschen.
Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten (Sicherung).
Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser (ca. 20 Grad) kühlen, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Wichtig: wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzte Stelle kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen. Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15% der Körperoberfläche), bei Neugeboren, Säuglingen und bewusstlosen Personen.
Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben.
Eine thermische Verletzung bedeutet für die Kinder starke Schmerzen, zahlreiche Operationen, wochen-/monatelanger Krankenhausaufenthalt, jahrelange Therapien, lebenslange Narben auch mit Beeinträchtigung und großes Leid in der betroffenen Familie, so Kreisbrandmeister Fabian Masching, der selbst als 3jähriger schwere Verbrühungen erlitten hatte.
Kreisbrandmeister Masching, stellv. Kommandant Flo Sander und Kinderfeuerwehrbetreuerin / Brandschutzerzieherin Heidi Seubelt, waren am Tag des Brandverletzten Kindes im Kindergarten Kammerstein um über die Initiative Paulinchen e. V. aufklären und Informationsmaterial für Eltern und Kinder zum Thema: „Wie man Kinder vor Verbrennungen und Verbrühungen schützen kann“ zu überreichen. Mit diesem Artikel möchte die Feuerweher Kammerstein aber auch die Bevölkerung auf Gefahren hinweisen und das Vorgehen nach einem Unfall aufzeigen.
Paulinchen e. V. wurde 1993 gegründet, um Familien nach Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen ihrer Kinder zu beraten, bei Problemen in der Rehabilationszeit zu helfen sowie präventiv auf die Unfallursachen hinzuweisen. Paulinchen e. V. ist zu finden unter www.paulinchen.de oder unter der kostenlosten Beratungshotline 0800 0 112 123