Der Abwehrende Brandschutz und der Technische Hilfsdienst werden in Bayern zu 98 % durch Freiwillige Feuerwehren sichergestellt. Das sind rund 7.700 Freiwillige Feuerwehren mit ca. 320.000 ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und -frauen.
Nur in Städten mit über 100.000 Einwohnern reicht i.d.R. eine Freiwillige Feuerwehr zur Erfüllung der Aufgaben einer Stadt u.a. aufgrund der Einsatzhäufigkeit nicht aus. Hier können die Städte dann eine Berufsfeuerwehr aufstellen. In Bayern sind dies die Städte Augsburg, Fürth, Ingolstadt, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Dort stehen insgesamt rund 2.500 hauptberufliche Feuerwehreinsatzkräfte im Schichtdienst rund um die Uhr zur Verfügung.
Zudem gibt es in über 170 Betrieben wie z.B. BMW, Flughafen München oder andere Industrieunternehmen anerkannte Werkfeuerwehren. Rund 80 Betriebe unterhalten zudem eine freiwillige Betriebsfeuerwehr mit Betriebsangehörigen.
Jährlich werden von den bayerischen Feuerwehren ca. 284.000 Einsätze abgearbeitet. Das heißt, dass in Bayern ca. alle 2 bis 3 Minuten eine Feuerwehr alarmiert wird.
Die Freiwilligen Feuerwehren werden auf der Grundlage des Bayerischen Feuer-wehrgesetzes von den Gemeinden und Städten aufgestellt, ausgerüstet und unterhalten. Sie sind damit ein Teil der kommunalen Daseinsvorsorge für den Bürger.
Bei den Freiwilligen Feuerwehren besteht das Personal aus ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, d. h., dass diese neben ihrer eigentlich beruflichen Tätigkeit ein sicherheitsrelevantes Ehrenamt im Rahmen einer Pflichtaufgabe der Gemeinde/Stadt, ausüben. Dafür erhalten sie kein Geld. Die Gemeinde/Stadt stellt hierbei nur die Ausstattung bereit. Die ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger stellen ihre Freizeit und ihre Arbeitskraft der Gemeinde zur Verfügung.
Die ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden sind zur Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und an Bereitschaftsdiensten verpflichtet.
Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet und vom Arbeitgeber freizustellen. Für Zeiten der Freistellung ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen.
Finden sich nicht genügend Ehrenamtliche für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst, kann die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr anordnen. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz können alle Gemeindebürger zwischen dem 18. und dem vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst herangezogen werden.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
· Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
· Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
· Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG)
Die Aufgaben der der Freiwilligen Feuerwehren sind sehr vielfältig und deren Bewältigung erfordert eine professionelle und anhaltende Aus- und Fortbildung. Zu den gängigsten Lehrgängen zählen neben der verpflichtenden Grundausbildung (Modulare Truppausbildung), die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger, Maschinisten, Gruppenführer.
Daneben setzt eine funktionierende Wehr voraus, das genügende geeignete Ehrenamtliche nötige Lehrgänge, etwa zum Gerätewart, Ausbilder einer Feuerwehr oder Jugendwart absolvieren.
Eine Vielzahl spezialisierter Lehrgänge ist zudem nötig, um die Feuerwehrdienst-leistenden für den Einsatzdienst in Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten im Wachgebiet zu qualifizieren (z.B. ABC-Dekontamination, Bootsführer, Flughelfer u.v.m.)
Weiterführende Informationen zur Ausbildung in den (Freiwilligen) Feuerwehren:
· Z.B. staatliche Feuerwehrschule Würzburg https://www.sfs-w.de/lehrga-enge/lehrgangsangebot.html
· Feuerwehr-Lernbar – Die Ausbildungsmedien der Feuerwehrschulen in Bayern https://www.feuerwehr-lernbar.bayern/downl